Untersuchungen zum Arbeitseinsatz im Ausland
Bei der Untersuchung stellt der Arzt den Gesundheitszustand fest und klärt, ob die geplante Reise und der damit verbundene Arbeitseinsatz im Ausland ohne Gefahr durchgeführt werden können. Die ärztliche Beratung zeigt mögliche Risiken auf, die durch entsprechende Maßnahmen wie Verhalten, Impfungen und Medikamente minimiert werden können. Ansprechpartner ist primär Ihr Betriebsarzt, der Sie und Ihre Krankheitsvorgeschichte kennt und mit den Einsatzbedingungen und den betriebsspezifischen Belangen vertraut ist. Sofern es keinen Betriebsarzt in Ihrer Institution gibt, steht für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen ein externer Vertragspartner zur Verfügung.
Die FRM-Ärzteliste dieses Kompetenzbereiches umfasst ausgewiesene Fachärzte und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin oder anderweitig hinreichend ausgebildete Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Vorsorgeuntersuchung (G35)
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Vorbeugung bzw. Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt, bei welchen beruflichen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen oder anzubieten sind. Der Einsatz von Mitarbeitern in Ländern mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ist eine Pflichtvorsorge, die der Arbeitgeber zu veranlassen hat. Neben der Pflichtberatung wird eine Untersuchung angeboten, eine klinische Untersuchung ebenso wie eine Blut- und Urinuntersuchung und die Prüfung des Impfstatus.
Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme mit der Angabe des Termins der nächsten Beratung, in der Regel in drei Jahren oder auch davor. Der Beschäftigte erhält eine Kopie der Bescheinigung. Auf der Bescheinigung stehen keine medizinischen Details, auch keine Tauglichkeiten, keine Impftiter oder ähnliches, der Datenschutz hat Vorrang.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften, haben Mindeststandards für spezielle Untersuchungen entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft empfohlen, die unter dem Titel Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (“G-Untersuchungen“) veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zum Arbeitsaufenthalt im Ausland
Die Links zu weiterführenden Informationen auf dieser Seite bieten eine Erstinformation und sollen auf keinen Fall einen Arztbesuch oder eine arbeits- und reisemedizinische Beratung ersetzen. Sie helfen, die richtige Fragen zu stellen und die persönliche Gesundheitskompetenz zu steigern.
Gesetzliche Grundlagen
Vollständiger Text der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) - gültig im In- und Ausland
Bundesamt für Justiz: ArbMedVV  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
DGUV-Empfehlung „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“
Haufe-Verlag: DGUV-Empfehlung  Überblick: Beruflicher Auslandsaufenthalt
Kurzer und prägnanter Flyer mit den wichtigsten Informationen zum beruflichen Auslandsaufenthalt
Tropeninstitut: Tipps zum Arbeitsaufenthalt im Ausland  Gesetzliche Unfallversicherung
Umfassender Überblick über versicherungsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung im Ausland
DGUV: Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland